Garantiebedingungen
Bugiad GmbH · Carl-Borgward-Str. 20 · 56566 Neuwied · Stand: 02.05.2019
Garantieumfang
Wir, die Bugiad GmbH, gewähren Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union auf die von uns vertriebenen Produkte (im Weiteren auch „Bugiad Teile" genannt) eine eingeschränkte Garantie von zwei Jahren bei fachgemäßem Einbau und sachgemäßer Verwendung.
Die Garantie erstreckt sich auf die vorgesehene Verwendung als KFZ-Ersatzteil und umfasst Konstruktions-, Material- und Herstellungsmängel. Maßgeblich ist jeweils der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung des Produktes.
Garantiezeit
Es gilt das Ereignis, das zuerst eintritt. Die Anerkennung eines Garantiefalles führt nicht zu einer erneuten Garantiezeit, sondern führt die ursprüngliche Garantiezeit fort.
Erforderliche Nachweise
Einbau durch Fachwerkstatt
- Kopie der Werkstattrechnung mit Auflistung der verbauten Bugiad Teile und der Einbauleistung
- Angabe des Fahrzeugtyps, amtliches Kennzeichen und Kilometerleistung zum Zeitpunkt des Einbaus
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei Besitzerwechsel innerhalb der Garantiezeit: Nachweis der Vorbesitzer
- Defektes Teil muss auf Verlangen zur Begutachtung frei Haus eingeschickt werden
Eigeneinbau
- Kopie der Kaufrechnung mit Auflistung der gekauften Bugiad Teile
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei Besitzerwechsel: Nachweis der Vorbesitzer
- Eidesstattliche Erklärung, dass die Fahrleistung nach Einbau unter 50.000 km lag
- Nachweis der nötigen Fachkenntnisse (z.B. Gesellenbrief, Meisterbrief, Techniker aus der KFZ-Branche)
Ausschlusskriterien
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
- Nichterfüllung dieser Garantiebedingungen
- Gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges
- Einbau durch nicht fachlich versierte Person
- Nicht sachgemäße Verwendung oder Einbau
- Nicht autorisierte Umbauten an Bugiad Teilen oder dem Fahrzeug
- Schäden an Bugiad Teilen, die durch andere Defekte am Fahrzeug entstanden sind
Garantieleistungen
Bei Anerkennung des Garantiefalles gewähren wir folgende Kompensation:
- Reparatur oder Austausch des defekten Teiles durch ein mindestens gleichwertiges Teil nach unserer Wahl.
- Ersatz der Ein- und Ausbaukosten maximal bis zur Höhe des vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Zeitfaktors, multipliziert mit dem Werkstattstundensatz – dieser maximal bis zur Höhe von 50,00 € pro Werkstattstunde zzgl. gesetzlicher MwSt.
- Rücksendekosten für das defekte Teil sowie erneute Hinsendekosten für das reparierte oder Ersatzteil innerhalb der EU.
Weitere Ansprüche
Ihre gesetzlichen Rechte – z.B. aus Mängelrüge, Gewährleistung oder Produkthaftung – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantieleistung kann auch über eine beauftragte Werkstatt oder den Händler eingefordert werden, über die das Bugiad Teil erworben wurde.
Wolfgang Kosak, Geschäftsführer, Bugiad GmbH